Steuerberaterwechsel

Immer wieder stellt sich die Frage: "Macht der Wechsel des Steuerberaters für mich Sinn?" Die Antwort ist wie immer bei komplexen Fragen: "Kommt darauf an."

Wichtig sollte Ihnen neben einer guten Chemie bei der Wahl des Steuerberaters sein, dass dieser sich laufend fortbildet und Sie verstehen, was der Steuerberater für Sie erledigt. Daneben sollten Sie Wert auf transparente Abrechnung die pünktliche Erledigung Ihrer Angelegenheit legen.

Die wichtigsten Fragen haben wir anbei für Sie beantworten:

Ist ein Wechsel zu einem anderen Steuerberater jederzeit möglich?

Grundsätzlich ist dies möglich. Gerne helfen wir Ihnen bei einem Wechsel. Lange Kündigungsfristen sind in der Praxis regelmäßig nicht vereinbart und der Steuerberatungsvertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Ist ein unterjähriger Wechsel des Steuerberaters sinnvoll?

Dies hängt Ihrer Situation ab. Sie sollten beachten, dass Ihr bisheriger Steuerberater bereits begonnene Tätigkeiten in Rechnung stellt. Wir garantieren Ihnen aber, dass Sie dadurch nicht belastet werden. Wir werden dies bei der Rechnungsstellung berücksichtigen, denn wir wollen Sie nicht mit einer Doppelbelastung verärgern. Dennoch empfehlen wir keinen Wechsel, wenn der Kollege bereits mit der Erstellung der Bilanz oder der Steuererklärung begonnen hat. Betreffend die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung ist ein Wechsel jederzeit möglich.

Wie kommen die Daten vom bisherigen Steuerberater zu meinem neuen Steuerberater?

In der Regel ist ein Datenübertrag innerhalb weniger Werktage möglich.

Muss der vorherige Steuerberater die Unterlagen herausgeben?

Bis auf persönliche Notizen und zu Telefonaten oder Schriftwechsel mit Dritten muss der vorgehende Steuerberater diese Unterlagen zurückgeheben. Dies ergibt sich schon aus den Berufspflichten des Steuerberaters aus dem Steuerberatungsgesetz.


Wir bieten Ihnen ein vollständig kostenlosen Steuerberater-Wechselservice. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und Abwicklung, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Wir werden hierfür natürlich den für Sie sinnvollsten Zeitpunkt wählen, um Nachteile zu vermeiden. Fristverlängerungen beim Finanzamt werden in der Regel gewährt.
veröffentlicht am 01.06.2018 · alle News-Meldungen anzeigen
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