Vertretung gegenüber Finanzbehörden

Selbstverständlich vertreten wir Sie gegenüber dem Finanzamt. Neben dem üblichen Kontakt mit den Finanzbehörden, gehören auch die Begleitung bei Außenprüfungen und Rechtsbehelfen zu unseren Dienstleistungen.

Dabei legen wir Wert auf einen offenen und fairen Umgang zwischen allen Beteiligten und wägen jeder unserer Schritte ab. Wichtig ist, dass Kosten, Nutzen und Risiken immer in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

Außenprüfung

Wir begleiten Sie gerne bei jeder Außenprüfung. Egal ob routinemäßige Betriebsprüfung, Umsatzsteuernachschau, Lohnsteuernachschau oder Kassennachschau: Wir stehen fest an Ihrer Seite und versuchen dabei das möglichst beste Ergebnis für Sie zu erzielen.

Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang, dass wir Sie unabhängig von einer Prüfung immer auf der sicheren Seite wissen. Deshalb geben wir bereits im Vorfeld die notwendigen Hinweise, damit es Sie nicht erst bei der Prüfung kalt erwischt.

Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer steuerlichen Interessen gegenüber den Finanzbehörden

Nicht immer gelingt es bereits im Veranlagungsverfahren, Ihre Interessen optimal durchzusetzen. Ebenso ist es denkbar, dass das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung nicht sofort alle Anliegen aus unserer Sicht richtig einschätzt.

Wir engagieren uns in diesem Fall mit höchstmöglichem Einsatz im Rechtsbehelfsverfahren. Wir legen dann, nach sorgfältiger Abwägung aller Interessen, Einspruch ein. Verzichten würden wir hierauf nur, wenn die entstehenden Kosten oder anderweitige Gründe dem entgegenstehen.

Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer steuerlichen Interessen vor den Finanzgerichten

Sollte auch das Einspruchsverfahren erfolglos verlaufen sein, prüfen wir sorgfältig, ob gerichtliche Rechtsbehelfe für Sie Sinn ergeben. Steuerberater Andreas Hundhammer hat bereits an mehreren Klagen vor dem Finanzgericht erfolgreich mitgewirkt und selbst Klagen zum Erfolg geführt. Jedoch werden wir Ihnen abraten, wenn das Prozessrisiko möglichen Nutzen übersteigt.

Sollte der Sachverhalt jedoch eindeutig sein und geltendes Recht falsch angewandt worden sein, können Sie versichert sein, dass wir auch die Revision vor dem Bundesfinanzhof gerne für Sie in Angriff nehmen.
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