Unternehmensnachfolge

Gestalten Sie die Vermögensübergabe an die kommende Generation aktiv, um alle steuerlichen Vorteile zu nutzen. Gerade in diesem Rechtsgebiet ist das Gestaltungspotenzial enorm. Gemeinsam minimieren wir Ihre Steuerlast.

Eine umfassende Beratung im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist unerlässlich!

Steuergestaltung beginnt und endet in diesem Sachgebiet nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ein guter Steuerberater wird Sie nach Ihren Vorstellungen fragen und Ihre Wünsche bereits vorausschauend in die laufende Beratung und Gestaltung einfließen lassen.

Das Erbschaftssteuergesetz hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Durch die Rechtsprechung war und ist der Gesetzgeber zur Anpassungen gezwungen. Ich verfolge dieses Rechtsgebiet sehr sorgfältig.
In den Jahren 2016 und 2017 habe ich den Fachberaterlehrgang "Unternehmensnachfolge (DStV. e.V.)" mit Erfolg absolviert. Gerade bei diesem Thema muss Ihr Berater auch auf andere Aspekte achten. Nicht allein das Steuerrecht entscheidet über die erfolgreiche Übergabe Ihres Lebenswerkes. In dieser Hinsicht war der Fachberaterlehrgang eine Bereicherung, weil er einen Überblick über andere Fachgebiete vermittelt hat. Auch weiche Faktoren werden in unserer Beratung berücksichtigt.

Gerne arbeite ich in diesem Bereich auch mit Ihrem Steuerberater und/oder Rechtsanwälten zusammen. Dank unserer Kooperationen können wir Ihnen hier auch gute Ansprechpartner zur Verfügung stellen. Sei es im Bereich der Rechtsberatung, der Erstellung von Gutachten oder aber auch Mediatoren.
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